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Wasserschäden - und nun?
Der Wasserschaden ist einer der häufigsten Wohnungsmängel überhaupt. Ein kleines Leck im Leitungssystem kann über längere Zeit unentdeckt die Wand durchfeuchten und macht sich erst dann bemerkbar, wenn es bereits zu spät ist. Erkennt der Mieter entsprechende Feuchtigkeitsschäden, so ist der Vermieter sofort und nachweisbar zu informieren. Ein gleiches gilt natürlich auch bei einem Rohrbruch. Da hier auch die Ursache eindeutig zu erkennen ist, muß der Mieter zur Schadensminderung den

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