Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.409 Anfragen

Ordentliche Mietvertragskündigung erst nach Abmahnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zwar ist eine Abmahnung nicht grundsätzlich vor dem Ausspruch einer ordentlichen - im Gegensatz zu einer außerordentlichen - Kündigung erforderlich.

Ausnahmsweise kann der Abmahnung für die Kündigung insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Pflichtverletzung das erforderliche Gewicht verleiht, etwa weil vorher nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorgelegen hat.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im Oktober 2019 zeigten sich Feuchtigkeitserscheinungen in den beiden Wohnungen unterhalb der Wohnung der Beklagten.

Die Klägerin, die Vermieterin der Wohnung der Beklagten, behauptet, die Beklagte sei für den Wasserschaden verantwortlich, weil das Wasser an dem nicht fachgerecht montierten Waschmaschinenanschluss der Beklagten ins Mauerwerk ausgetreten sei. Am 09.10.2019 habe ein Vertreter der Hausverwaltung der Beklagten untersagt, die Waschmaschine mit dem Anschluss in diesem Zustand weiterhin zu nutzen. Trotzdem habe die Beklagte die Waschmaschine mit dem schadhaften Anschluss weitergenutzt, sodass es zu einem erneuten Wassereintritt am 22.10.2019 in den unteren Wohnungen gekommen sei.

Die Klägerin kündigte mit Schreiben vom 05.02.2020 ordentlich zum 31.05.2020 wegen des Verhaltens der Beklagten.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant