Wasserschaden: Schadensersatz des Sondereigentümers wegen verzögerter Beauftragung der Trocknung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die Frage der Passivlegitmation bei einem von einem Wohnungseigentümer geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung der Hausverwaltung durch verzögerte Beauftragung der Trocknung bei einem Wasserschaden kommt es nach Inkrafttreten des WEG in seiner seit dem 1.12.2020 geltenden Fassung darauf an, ob ein vor diesem Zeitpunkt abgeschlossener Sachverhalt vorliegt, mithin die Pflichtverletzung vor diesem Zeitpunkt begangen wurde. Ist dies der Fall, haftet die Hausverwaltung direkt und nicht gem. § 18 Abs. 1 WEG die Gemeinschaft der Eigentümer.
AG München, 21.06.2023 - Az: 1292 C 8365/22 WEG
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...