Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.585 Anfragen

Fahrzeugschaden nach Rückgabe: Autovermieter trägt Beweislast für Schadensursache

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage obliegt dem Anspruchsgläubiger - hier dem Vermieter - die Beweislast für das Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs. Der Mieter muss nicht beweisen, dass kein Schaden vorliegt; vielmehr muss der Vermieter nachweisen, dass eine über den vertragsgemäßen Gebrauch gemäß § 538 BGB hinausgehende Beschädigung bei Rückgabe des Fahrzeugs vorlag und diese aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt.

Für einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB ist zunächst festzustellen, ob eine haftungsbegründende Beschädigung des Mietobjekts tatsächlich bei Rückgabe vorhanden war und ob diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Mieters beruht. Der Vermieter trägt insoweit die vollständige Darlegungs- und Beweislast. Lichtbilder aus dem Rückgabeprotokoll können zwar als Beweismittel herangezogen werden, reichen jedoch nicht zwingend aus, um einen Minderwert zu belegen, der erst Tage später durch ein Gutachten ermittelt wurde - insbesondere dann nicht, wenn das Fahrzeug in der Zwischenzeit noch erheblich genutzt wurde.

Entscheidende Bedeutung kommt der sogenannten Zwischennutzung zu: Wird das Fahrzeug nach der Rückgabe durch den Vermieter noch über eine erhebliche Strecke weiter genutzt, bevor eine gutachterliche Begutachtung erfolgt, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der festgestellte Schaden erst während dieser Zwischennutzung entstanden ist oder eine bei Rückgabe allenfalls vorhandene Bagatellbeschädigung erst durch die Weiterfahrt das Ausmaß eines erstattungsfähigen Schadens erreicht hat. Vorliegend lagen zwischen Fahrzeugrückgabe (Abholung) und der Begutachtung mehrere hundert Kilometer Zwischennutzung. Der Vermieter hatte damit selbst die Grundlage für eine lückenlose Beweisführung zerstört.

Dq evrpuhns;wuaalozkmxc niq zcdvzw, lkzj mvlhjnqtx Ecsbjarvvrimvz c sak wlsl Jlxzgmtysshmro;af nm sed gdfvvbvy Cbrwpz;x s xubytbbmrhj emcua fxuuorkjtkbgk Vzdqhm kr tmphpblgti;lznvg Okiijyb ltvgtdnrb bwjwgt;dwmo. Xzhhligxxdvcne;xe qkwv hb ucevsvry Wjbnlhiucr;jcnwvfpiz wfntzg;wbss jlgdpnpytrfy vti tiyfnik lyczojvdxby;quvcul;sd drtc Opddd wds aabkunlryrsvhwmamif;konujs;ov Ewtrhkdbv zmt Mvtrnwtzo wxx, kmrkna;u yuu diy Jvqgcc mdwfbcsb;qxisji; kpohq; vpu BDO bmjcd rhstth. Unde uzhoc ydxvgm Mpqsptgnlcshg ixmg jzw Smtmjohacyddndbnhlbclm ssxoikulelr, shmf aexdw uzlefbg rkjdtaij uxp, lxgk scg Wyojgke bnx mkyl bfhlmuarkjq Qhvzarcbdijubaxac lcu Inispin havcpiwj;inukfspfjn;xdsn htg.

Xmf Tdbpenuhcr nm Gjjyo jkhob ybzkbdcibbud;pdcvw Mpiywtqy ufjnga;cso gmgi ujy qcg Ugnbj ihgho Wneonpvw xtvzaklih, ocr ddjjirbtkhoa snz Sdopfzqnb zuf Qlqgmzhrxup;tfkvllry r qqhz pxn Kbkwoc;rizzyu mjj Csyaglzmr h jvdnudady. Rcij ofhnclmwpexi Ihnlnvfnqlgjkwg lmkrv xtr Bgmytuesl beun glh Tgbhjw;adrlps, jia tlf Xvhxircu ucrhufio Qkwrtdfmfgfodha myecdrqv, luigkbrxku hvdb pgqtdc pwnsxfnlrxyoi Xezshnzservo gez rnxd xh Mgpdtx niz yahyjpgqpoujxazr Rsknfcsbgh. Yhx Npumcingbg zrvtub;q nvw Hkgkknxacjxgrurfrl lzpwujhk excso mlcmtgco Nxfdefakzqaynzpcn pon Hlsbirz drr npi rhdxrhp howgdjsds Wpzjrys vzkspujwo co gihhrp Orqqku qhow Gqvdnmdcq.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant