Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.963 Anfragen

Fahrlässig verursachter Wasserschaden als Kündigungsgrund?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einen Wasserschaden in erheblicher Höhe (ca. 10.500 €) fahrlässig verursacht und diesen dem Vermieter nicht angezeigt.

Zwar regulierte die einstandspflichtige Versicherung den Schaden komplett, der Vermieter wollte nach diesem Vorfall das Mietverhältnis nicht mehr fortsetzen.

Das Verhalten des Mieters rechtfertigt jedoch bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter.

Denn dem Mieter war nur Fahrlässigkeit vorzuwerfen - hier wäre zumindest eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen. Auf die Schadenshöhe kommt es hierbei nicht an.


LG Berlin, 02.02.2017 - Az: 67 S 410/16

ECLI:DE:LGBE:2017:0202.67S410.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant