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Wenn der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin einzieht
Wenn eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft aufgenommen wird und einer der beiden Partner in das Eigenheim des anderen einzieht, wird häufig nicht überlegt, welche rechtlichen Folgen dies hat - insbesondere dann, falls die Lebensgemeinschaft wieder beendet werden sollte und zwar entweder durch Trennung der Partner oder den Tod eines der beiden.

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