Wenn eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft aufgenommen wird und einer der beiden Partner in das Eigenheim des anderen einzieht, wird häufig nicht überlegt, welche rechtlichen Folgen dies hat - insbesondere dann, falls die Lebensgemeinschaft wieder beendet werden sollte und zwar entweder durch Trennung der Partner oder den Tod eines der beiden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.