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Stand: (letzte Änderung: 11.05.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Nein, zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen weder während der Partnerschaft noch nach einer Trennung gesetzliche Unterhaltsansprüche. Diese können jedoch durch einen individuell abgeschlossenen Partnerschaftsvertrag vereinbart werden.
Nach § 1615l BGB hat die nichteheliche Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser beginnt vier Monate vor der Geburt und dauert grundsätzlich bis zu drei Jahre nach der Geburt. Unter besonderen Umständen, wie etwa bei Krankheit oder fehlender Betreuungsmöglichkeit des Kindes, kann dieser Anspruch verlängert werden (vgl. BGH, 16.07.2008 - Az: XII ZR 109/05).
Nein, das Ehegattenunterhaltsrecht findet hier keine Anwendung. Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nicht automatisch erlischt, wenn sie eine neue feste Beziehung eingeht (vgl. OLG Frankfurt, 03.05.2019 - Az: 2 UF 273/17).
Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 EStG ist nur möglich, wenn die unterstützte Person Sozialleistungen beantragt hat und diese wegen der Unterhaltszahlungen tatsächlich gekürzt oder verweigert wurden (vgl. BFH, 18.03.2004 - Az: III R 50/02).
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