Schließen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen Mietvertrag ab und zieht einer der Partner nach Beendigung der Lebensgemeinschaft aus der Wohnung aus, so kann der verbleibende Partner im Innenverhältnis verpflichtet sein, den Mietzins alleine zu tragen.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Köln, 28.03.2003 - Az: 19 U 159/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


