Schließen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen Mietvertrag ab und zieht einer der Partner nach Beendigung der Lebensgemeinschaft aus der Wohnung aus, so kann der verbleibende Partner im Innenverhältnis verpflichtet sein, den Mietzins alleine zu tragen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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