Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.590 Anfragen

Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Errichten die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegefalls der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer des Hausgrundstücks zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag der Eltern zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.


OLG Koblenz, 20.02.2001 - Az: 3 U 530/99

Quelle: NJW 2001, 2480

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.590 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim