Errichten die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegefalls der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer des Hausgrundstücks zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag der Eltern zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.
OLG Koblenz, 20.02.2001 - Az: 3 U 530/99
Quelle: NJW 2001, 2480
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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