Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Errichten die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegefalls der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer des Hausgrundstücks zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag der Eltern zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.


OLG Koblenz, 20.02.2001 - Az: 3 U 530/99

Quelle: NJW 2001, 2480

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant