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Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Errichten die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegefalls der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer des Hausgrundstücks zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag der Eltern zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.


OLG Koblenz, 20.02.2001 - Az: 3 U 530/99

Quelle: NJW 2001, 2480


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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