Der Erwerb von Wohneigentum stellt für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens dar. Eine solide Finanzierung ist dabei unerlässlich. Neben dem klassischen Bankdarlehen ist das Bausparen ein in Deutschland historisch verankertes und weitverbreitetes Instrument zur Schaffung von Wohneigentum. Rund die Hälfte aller Immobilienkäufer nutzt Bausparmittel, die im Durchschnitt etwa ein Drittel der gesamten Finanzierungssumme ausmachen. Das System des Bausparens bietet durch seine spezifische Struktur und die festen Konditionen eine hohe Planungssicherheit.
Das Grundprinzip des Bausparens im Vergleich
Die Notwendigkeit von Eigenkapital ist bei einer Immobilienfinanzierung unumgänglich. Banken fordern in der Regel eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Erwerbsnebenkosten, um das Finanzierungsrisiko zu reduzieren. Für das Ansparen dieses Kapitals gibt es grundsätzlich zwei Modelle:
1. Herkömmliches Sparen am Kapitalmarkt Hier wird das Kapital in
Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld oder Wertpapiere investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Der entscheidende Nachteil zeigt sich im Zeitpunkt der Kreditaufnahme: Der Darlehensnehmer ist dann dem zum Zeitpunkt geltenden Zinsniveau am Kapitalmarkt ausgesetzt. In einer Hochzinsphase kann dies die Finanzierung erheblich verteuern oder sogar unmöglich machen. Dieses sogenannte Zinsänderungsrisiko stellt einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor dar.
2. Bausparen als geschlossenes System Das Bausparen entkoppelt sich bewusst vom allgemeinen Kapitalmarkt. Es basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Eine Gemeinschaft von Sparern schließt sich zusammen. Die Einlagen der Sparer bilden einen Kapitalstock, aus dem Darlehen an diejenigen Mitglieder vergeben werden, die ihre Sparziele bereits erreicht haben. Es handelt sich also um einen geschlossenen Kreislauf, bei dem die Zinsen nicht primär durch den Markt, sondern durch das System selbst bestimmt werden. Charakteristisch ist, dass sowohl der Guthabenzins in der Ansparphase als auch der spätere Darlehenszins von vornherein vertraglich fixiert und im Vergleich zum Markt oft niedrig sind.
Die drei Phasen eines Bausparvertrags
Der Lebenszyklus eines Bausparvertrags gliedert sich in drei klar definierte Abschnitte:
1. Ansparphase Nach Abschluss des Vertrags über eine bestimmte Bausparsumme (Sparanteil + Darlehensanteil) beginnt der Bausparer, Guthaben anzusparen. Dies geschieht durch regelmäßige Zahlungen, den sogenannten Regelsparbeitrag, der meist bei 3 bis 5 Promille der Bausparsumme liegt. Auch Sonderzahlungen sind in der Regel möglich, um die Ansparzeit zu verkürzen. Auf das angesparte Guthaben gewährt die Bausparkasse einen vertraglich vereinbarten, meist niedrigen Guthabenzins.
2. Zuteilungsphase Hat der Bausparer das vertraglich festgelegte Mindestsparguthaben (üblicherweise 40 % oder 50 % der Bausparsumme) erreicht und ist eine ausreichende Wartezeit vergangen, wird der Vertrag „zuteilungsreif“. Der exakte Zeitpunkt hängt von der sogenannten Bewertungszahl ab. Diese berechnet sich aus der Höhe und Dauer der Sparleistungen und dient der fairen Verteilung der verfügbaren Darlehensmittel im Kollektiv. Nach der Zuteilung kann der Bausparer über das gesamte angesparte Guthaben sowie das Bauspardarlehen verfügen.
3. Darlehensphase Nimmt der Bausparer das Darlehen in Anspruch, beginnt die Tilgung. Die Rückzahlung erfolgt in ebenfalls vertraglich fixierten, konstanten Raten (Annuitäten). Diese Raten enthalten sowohl einen Zins- als auch einen Tilgungsanteil. Ein wesentliches Merkmal ist die schnelle Tilgung des Darlehens.
Vertragsmerkmale und staatliche Förderungen
Vertragliche Konditionen und FlexibilitätBeim Abschluss eines Bausparvertrags fällt eine einmalige Abschlussgebühr an, die in der Regel zwischen 1,0 % und 1,6 % der Bausparsumme beträgt. Die Vertragsbedingungen sind auf einen langfristigen Prozess ausgelegt, ermöglichen jedoch eine gewisse Flexibilität. So können Verträge bei Bedarf geteilt sowie die Bausparsumme erhöht oder reduziert, oder die Sparraten zeitweise ausgesetzt werden.
Ein Bausparvertrag kann auch gekündigt werden. Das angesparte Guthaben wird dann inklusive der Zinsen ausgezahlt. Eventuell gewährte staatliche Förderungen können jedoch entfallen, falls gesetzliche Bindungsfristen nicht eingehalten wurden.
Staatliche Förderungen als AnreizDer Staat unterstützt das Bausparen durch verschiedene Vergünstigungen, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern:
Wohnungsbauprämie (WoP): Sie wird auf eigene Sparleistungen gewährt, sofern der Sparer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Prämie beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von bis zu 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete. Voraussetzung für den Erhalt ist die „wohnwirtschaftliche Verwendung“ der Mittel (z. B. Kauf, Bau, Modernisierung) oder eine Haltedauer von sieben Jahren.
Arbeitnehmersparzulage: Werden vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag eingezahlt, kann eine Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Die Zulage beträgt 9 % auf jährliche Einzahlungen von bis zu 470 Euro.
Besondere Merkmale und Anwendungsbereiche
PlanungssicherheitDer größte Vorteil des Bausparens ist die hohe Kalkulierbarkeit. Sowohl der Guthabenzins als auch der spätere Darlehenszins sind für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Zukünftige Marktschwankungen bleiben ohne Einfluss, was eine sehr verlässliche Finanzplanung ermöglicht.
Grundbuchliche SicherungBauspardarlehen werden im Grundbuch meist nachrangig abgesichert. Das bedeutet: Im Falle einer Zwangsversteigerung wird zuerst der Gläubiger des erstrangigen Darlehens (meist die Hauptfinanzierungsbank) bedient. Da Bausparkassen – aufgrund des angesparten Eigenkapitals – das Risiko besser einschätzen, akzeptieren sie diese Position.
Hohe TilgungsratenUm einen schnellen Kapitalrückfluss ins Bausparkollektiv zu gewährleisten, sind Tilgungsraten bei Bauspardarlehen verhältnismäßig hoch. Die monatliche Belastung ist dadurch intensiver. Daher eignet sich ein Bauspardarlehen selten zur vollständigen Immobilienfinanzierung, sondern eher als Ergänzung, insbesondere für:
- Die Deckung des Eigenkapitalanteils.
- Anschlussfinanzierungen nach Auslaufen einer ersten Zinsbindung.
- Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, für die meist kleinere Darlehenssummen benötigt werden.
Vor- und Nachteile im Überblick
Vorteile
- Zinssicherheit: Feste, niedrige Darlehenszinsen, unabhängig von der Marktentwicklung.
- Planungssicherheit: Konstante Raten über die gesamte Laufzeit.
- Staatliche Förderungen: Zusätzliche Prämien und Zulagen können die Rendite verbessern.
- Sondertilgungen: In der Regel jederzeit kostenfrei möglich.
Nachteile
- Geringe Guthabenzinsen: Die Verzinsung in der Ansparphase ist niedrig und liegt oft unter der Inflationsrate.
- Geringe Flexibilität: Das Kapital ist gebunden; die Zuteilung ist nicht taggenau planbar.
- Abschlussgebühren: Die anfänglichen Kosten reduzieren die effektive Rendite.
- Wartezeit: Die Dauer bis zur Zuteilungsreife kann nicht exakt vorhergesagt werden.