Kapitalanlagen sind Finanzprodukte mit den zentralen Elementen Zins / Gewinn / Ertrag, Laufzeit und Währung. Ihr Risko wird in Risikoklassen zum Ausdruck gebracht.
Vertragsgegenstand ist letzendlich der Austausch von gegenwärtiger mit künftiger Liquidität.
Das Kapitanlagerecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die eine Kapitalanlage betreffen, z.B. die Ausgabe von Kapitalanlagen, die Anlageberatung und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Anbieter von Kapitalanlagen unterliegen bestimmten Pflichten bezüglich der Aufklärung und Information bei der Prospektierung bzw. Beratung. Inhalt und Umfang von Aufklärungs- und Beratungspflichten hängen vom Einzelfall und insbesondere von der Person des Kunden und vom konkreten Anlageobjekt ab.
Bei Problemen kommt es oftmals maßgeblich darauf an, ob und an welcher Stelle möglicherweise ein Anleger falsch oder gar nicht beraten bzw. informiert worden ist. Denn dann kann ein geschädigter Anleger ggf. einen Anspruch auf Entschädigung (Schadensersatz) gegen den Anbieter oder Anlageberater haben.
Letzte Änderung: 20.05.2025
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Landbeck, Annweiler
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