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Bausparen

Geld & Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Beim Erwerb von Wohneigentum werden Bauspardarlehen häufig ergänzend zu anderen Darlehen eingesetzt. Bereits vor der eigentlichen Zuteilung besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag über eine Vor- oder Zwischenfinanzierung zu nutzen.

Vor Abschluss einer Baufinanzierung ist es entscheidend, die jeweiligen Vor- und Nachteile genau zu prüfen. Insbesondere sollte der Bausparer die benötigte Bausparsumme realistisch einschätzen, um die Finanzierung optimal zu gestalten.

Grundprinzipien des Bausparens

Die Grundregeln sind bei allen Bausparkassen ähnlich: Ein Bausparvertrag wird abgeschlossen, und der Verbraucher zahlt monatliche Sparraten, deren Höhe hauptsächlich von der vereinbarten Bausparsumme abhängt.

Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Dann erfolgt die Auszahlung des angesparten Guthabens inklusive der Zinsen nach Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen.

Staatliche Förderung und Zweckbindung

Die staatlichen Förderungen beim Bausparen sollen vor allem den Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Werden die geförderten Mittel - also Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien - vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist nicht unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt, müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden.

Nach Ablauf der Sperrfrist entfällt die Rückzahlungspflicht. Dann kann der Bausparer über sein Guthaben ohne Zweckbindung verfügen.

Weitere Sparleistungen und Zuteilung

Wird der Bausparvertrag über das Mindestguthaben hinaus weiter bespart, reduziert sich der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen anteilig, sofern die Bausparsumme unverändert bleibt.

Mit der Zuteilung des Vertrags werden dem Bausparer Mittel in Höhe der Bausparsumme bereitgestellt. Diese setzen sich aus dem angesparten Guthaben und dem Darlehen zusammen.

Bauspardarlehen sind in der Regel grundbuchlich nachrangig gesichert. Manche Kreditinstitute verlangen jedoch die Bestellung erstrangiger Grundpfandrechte.

Stand: (letzte Änderung: 19.10.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Tipp
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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