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Tipps - Bausparfinanzierung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Sicherheit und günstige Zinsen, so wird die Kombination aus einem Darlehen mit einem gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag als ideale Finanzierung für die eigenen vier Wände angepriesen. Doch dies muss nicht zwingend der Fall sein.

Vor Abschluss einer Finanzierung sollten die Vor- und Nachteile genauestens unter die Lupe genommen werden.

Die Grundprinzipien des Bausparen sind bei allen Bausparkassen gleich. Man schließt einen Bausparvertrag ab und spart monatliche Beiträge, die in erster Linie von der Höhe der Bausparsumme bestimmt werden.

Die Spar- und Darlehensbedingungen zielen auf einen langfristigen Sparprozess, bieten aber dabei genügend Flexibilität für vermehrte oder verringerte Sparleistungen.

Bausparverträge können gekündigt werden; die angesparten Mittel werden einschließlich der Zinsen unter Berücksichtigung bestimmter Fristen ausgezahlt.

Die staatliche Förderung des Bausparens dient grundsätzlich der Bildung von Wohneigentum. Deshalb müssen die Förderbeträge bis auf wenige Ausnahmen zurückgezahlt werden, wenn die von der Bausparkasse vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren mittels Zuteilung ausgezahlten Bausparmittel - Ansparleistungen, Bauspardarlehen und Prämien - nicht unverzüglich und unmittelbar für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen die Förderbeträge nicht zurückgezahlt werden. Über das Bausparguthaben kann ohne Zweckbindung verfügt werden.

Wird der Bausparvertrag nach Erreichen des Mindestguthaben hinaus weiter bespart, verringert sich der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen entsprechend, wenn die auszuzahlende Bausparsumme konstant bleibt.

Wenn der Vertrag zugeteilt wird, werden dem Bausparer Mittel in Höhe der Bausparsumme zur Verfügung gestellt, die sich aus dem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen zusammensetzen.

Bauspardarlehen werden grundbuchmäßig oft nachrangig gesichert. Andere Banken können im Einzelfall auf erstrangigen Grundpfandrechten bestehen.

Quelle: BMVBW

Letzte Änderung: 16.05.2025

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Antje , Karlsruhe