Unter dem Begriff Kostenmiete wird das Entgelt verstanden, das die erforderlichen laufenden Aufwendungen deckt. Die Kostenmiete ist der Mietzins für öffentlich geförderten Wohnraum und ist gleichzeitig die Höchstmiete für SozialwohnungenDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Mietrecht vollständig lesen.
Sie haben keinen Zugang? Melden Sie sich jetzt an!
Weiterlesen - Anmelden: