Unter dem Begriff Kostenmiete wird das Entgelt verstanden, das die erforderlichen laufenden Aufwendungen deckt. Die Kostenmiete ist der Mietzins für öffentlich geförderten Wohnraum und ist gleichzeitig die Höchstmiete für SozialwohnungenUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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