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Mietzuschlag für preisgebundene Wohnung und die unwirksame Renovierungsklausel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist (Bestätigung von BGH, 24.03.2010 - Az: VIII ZR 177/09; BGH, 13.07.2010 - Az: VIII ZR 281/09; BGH, 31.08.2010 - Az: VIII ZR 28/10 und BGH, 12.01.2011 - Az: VIII ZR 6/10).

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BGH, 20.09.2017 - Az: VIII ZR 250/16

ECLI:DE:BGH:2017:200917UVIIIZR250.16.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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