Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Urteile - Mieterhöhung

Mietrecht

Grundsätzlich gilt, dass die Miete - auch nach einer Mieterhöhung - den ortsüblichen Satz nicht überschreiten darf.

Die Mieterhöhung bedarf zunächst der Schriftform und muss für den Mieter nachvollziehbar begründet sein. Hinsichtlich der Häufigkeit und der maximal erlaubten Erhöhung muss der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben beachten. Tut er dies nicht, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

Neben der Anpassung an die ortsübliche Miete, einer Erhöhung im Zuge einer Modernisierung oder bei Neuvermietung kommt es auch bei Staffel- oder Indexmietverträgen zu Mieterhöhungen, wobei sich bei den letzteren Fällen die (Art der) Erhöhung aus dem Mietvertrag ergibt. Im Gegensatz zur Staffelmiete kann der Vermieter eine Indexmiete nur nach entsprechender Ankündigung erhöhen.

Viele Mieterhöhungsverlangen sind jedoch fehlerhaft oder zu hoch, so dass Mieter dieser ggf. nicht zustimmen müssen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant