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Keine Kostenmiete verlangt - Mieterhöhung ausgeschlossen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dass der Vermieter zunächst (nämlich: "zur Zeit") eine unter der Kostenmiete liegende Nettokaltmiete mit dem Mieter vereinbart hat, bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass er mit dieser Vereinbarung dauerhaft auf die zulässige Kostenmiete verzichtet.

Insbesondere kann so kein stillschweigender Erlassvertrag angenommen werden, der Wille des Vermieters zum Verzicht muss immer ausdrücklich erklärt werden.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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