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Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.


Umfassende Rechtsberatung zu allen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die Auswirkungen der Corona-Krise beschäftigen Justiz und Bürger auch Jahre nach der Pandemie – sei es durch die Prüfung von Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Fragen zum Reiserecht. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, die oft komplexen rechtlichen Folgen sicher zu klären und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Egal ob im Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht oder Sozialrecht: Die Pandemie hat vielfältige Präzedenzfälle geschaffen. Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Sachverhalt und geben Ihnen eine klare Einschätzung Ihrer aktuellen Rechtslage, damit Sie Fristen wahren und finanzielle Nachteile vermeiden können.

Besonderer Service für Rechtsschutzversicherte: Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab! Geben Sie bei Ihrer Anfrage einfach Ihre Versicherungsdaten an. Wir stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und rechnen nach Erteilung der Zusage im Regelfall direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Fachübergreifende Expertise: Beratung zu Arbeits-, Miet-, Reise-, Sozial- und Steuerrecht aus einer Hand.
  • Unverbindliches Angebot: Stellen Sie Ihre Anfrage ohne sofortige Zahlungsverpflichtung.
  • Schnelle Hilfe: In der Regel erhalten Sie Ihre rechtliche Einschätzung bereits am selben Werktag.
  • Inklusive Rückfrage-Option: 14 Tage Zeit für Klärungen zum ursprünglichen Sachverhalt (gemäß AGB).
  • Transparentes Pauschalangebot: Volle Kostenkontrolle durch klare Festpreise für die Beratung.

Typische Anwendungsfälle

  • Rückforderung von Hilfen: Prüfung von Bescheiden zu Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen.
  • Arbeitsrechtliche Klärung: Spätfolgen von Kurzarbeit, Kündigungsschutz oder Impf-Thematiken am Arbeitsplatz.
  • Miet- und Pachtrecht: Umgang mit Rückständen oder Vertragsanpassungen bei Gewerbeimmobilien.
  • Reiserecht: Durchsetzung von Erstattungsansprüchen bei pandemiebedingten Reiseausfällen.

Häufige Fragen

Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service die Deckungsanfrage. Sobald uns die Zusage Ihrer Versicherung vorliegt, erfolgt die Abrechnung im Regelfall direkt mit dem Versicherer.
Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihre Versicherung und die weiteren Informationen an. Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles Weitere, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Wir beraten zu allen rechtlichen Folgen der Pandemie, insbesondere im Arbeitsrecht, Mietrecht, Reiserecht sowie bei der Prüfung von Rückforderungen staatlicher Hilfen für Selbstständige.
Schildern Sie uns Ihren Fall einfach online. Sie erhalten dann ein unverbindliches Pauschalangebot. Erst wenn Sie dieses bestätigen, entstehen Kosten – sofern keine Deckungszusage Ihrer Versicherung vorliegt.