Nicht
eheliche Gemeinschaft - sollte man das vertraglich regeln?
Für
die Stellung der Partner einer nicht ehelichen Gemeinschaft gibt es keine
speziellen gesetzlichen Regelungen. Dies gilt sowohl für die Zeit
des Bestehens der Partnerschaft als auch für die Folgen einer Trennung
der Partner. Dies ist im Falle einer Ehe bekanntlich anders. Hier sind
die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten während und nach
der Ehe, der Güterstand und dessen Auseinandersetzung bei Beendigung
der Ehe, die Auseinandersetzung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung
detailliert gesetzlich geregelt. Dasselbe gilt für erbrechtliche oder
auch steuerliche Fragen zwischen den Ehegatten.
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