Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.074 Anfragen

Nach Scheidung aus der Familienwohnung ausgezogen: Anspruch auf Nutzungsentschädigung und Mieteinnahmen

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Ehegatte, dem an der Ehewohnung ein dingliches Mitbenutzungsrecht nach §§ 1090 bis 1092 BGB eingeräumt ist, kann nach endgültiger Trennung trotz fehlenden Miteigentums eine Nutzungsentschädigung verlangen. Maßgeblich ist die entsprechende Anwendung des § 745 Abs. 2 BGB, sofern die Wohnung zuvor von beiden Ehegatten gemeinsam genutzt wurde und eine einvernehmliche Regelung zur künftigen Nutzung nicht besteht. Das Mitbenutzungsrecht begründet eine der Bruchteilsgemeinschaft vergleichbare Nutzungs- und Verwaltungsgemeinschaft, da beide Teilhaber hinsichtlich der Nutzung gleichberechtigt sind. Auch ein nicht persönlich ausgeübtes Mitbenutzungsrecht bleibt bestehen, wenn seine Ausübung lediglich von der Gestattung des Eigentümers gegenüber Dritten abhängt.

Vorliegend war die Nutzung der als Ehewohnung dienenden Souterrainwohnung betroffen. Das dingliche Mitbenutzungsrecht blieb durch den Auszug unberührt, da es nicht auf die persönliche Nutzung beschränkt war. Auf dieser Grundlage besteht ein Anspruch auf Anpassung der Nutzungsregelung mittels § 745 Abs. 2 BGB und damit auf eine angemessene Nutzungsentschädigung. Der objektive Wohnwert bildet in diesem Fall die Grundlage der Berechnung.

Ein Anspruchsausschluss aufgrund eigener Pflichtverletzungen kommt nur bei unmittelbarem Zusammenhang zwischen dem Fehlverhalten und dem geltend gemachten Anspruch in Betracht. Der Versorgungscharakter des eingeräumten Nutzungsrechts schließt einen solchen Ausschluss im Regelfall aus.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim