Wollen sich Eheleute
trennen und besteht Streit darüber, wer in der
Ehewohnung bleibt, muss eine umfangreiche Abwägung aller Umstände vorgenommen werden.
Die Nutzung der Ehewohnung kann gerichtlich bei Trennung oder während des Getrenntlebens geregelt werden.
Die Zuteilung betrifft nicht die Eigentumsfrage, sondern lediglich die Benutzung der Wohnung.
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