Herabsetzung und Befristung von Geschiedenenunterhalt
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern die Einkünfte eines geschiedenen Ehegatten aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt nicht ausreichen, kann er vom leistungsfähigen geschiedenen Ehepartner Aufstockungsunterhalt verlangen. Dieser kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Hierbei ist aber eine Schonzeit zu berücksichtigen, die regelmäßig zwischen drei und fünf Jahren dauert, damit sich der Berechtigte wirtschaftlich und psychologisch auf die neue Lebenssituation nach Beendigung der Unterhaltszahlung einstellen kann. Eine vorzeitige Herabsetzung des Geschiedenenunterhalts ist zumindest dann nicht möglich, wenn die Ehe lange gedauert hat, ein Kind aus der Ehe hervorgegangen ist und die erheblich weniger verdienende Ehefrau sich um eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit bemüht.
OLG Jena, 19.11.2009 - Az: 1 UF 58/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...