Eine von den Eheleuten geschlossene Vereinbarung über die künftige Nutzung der Ehewohnung ist als schuldrechtliche Abrede zwischen den Eheleuten für das Wohnungszuweisungsverfahren zwar nicht verbindlich, jedoch im Rahmen der zu treffenden Billigkeitsentscheidung über die Wohnungszuweisung relevant.
OLG Hamburg, 03.08.2016 - Az: 2 UF 42/16
ECLI:DE:OLGHH:2016:0803.2UF42.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!