Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.293 Anfragen

Wohnungszuweisungssache: Erforderlichkeit einer „mündlichen Erörterung“

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Den an eine mündliche Erörterung nach § 57 Satz 2 FamFG zu stellenden Anforderungen genügt es nicht, wenn das Gericht die Beteiligten im Erörterungstermin lediglich auf ihre bereits schriftsätzlich gestellten Anträge Bezug nehmen lässt und sodann unmittelbar - unter Ankündigung einer Entscheidung im Schriftwege - den Termin schließt.

Eine mündliche Erörterung in einem Parallelverfahren kann allenfalls dann an die Stelle derjenigen im gegenständlichen Eilverfahren treten, wenn in jenem auch alle in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entscheidungserheblichen Fragen mündlich erörtert worden sind.


OLG Saarbrücken, 13.03.2023 - Az: 6 UF 34/23

ECLI:DE:OLGSL:2023:0313.6UF34.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.293 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant