Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.021 Anfragen

Entscheidung über das Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der zweitinstanzlichen Verlängerung eines im ersten Rechtszug erkannten Umgangsausschlusses steht das Verschlechterungsverbot nicht entgegen.

Vom Kind miterlebte häusliche Gewalt eines seiner Elternteile gegen seinen anderen ist bei der Entscheidung über das Umgangsrecht jenes Elternteils mit dem Kind - zumal mit Blick auf die sog. Istanbul-Konvention - zu berücksichtigen.

Das Beschwerdegericht kann von einer Wiederholung der erstinstanzlichen Kindesanhörung samt Verschaffung eines persönlichen Eindrucks vom Kind nach § 159 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG absehen, wenn dies mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit des Kindes führen würde.


OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - Az: 6 UF 64/24

ECLI:DE:OLGSL:2024:1203.6UF64.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.021 Beratungsanfragen

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant