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Tipps - Umgangsrecht
Familienrecht
Umgangsrecht ist das Recht der Eltern - insbesondere eines nicht erziehungsberechtigten Elternteils - auf persönlichen Umgang mit dem eigenen Kind. Das Gesetz verpflichtet die Eltern und sonstige Umgangsberechtigte ausdrücklich zur Kooperation. Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Beteiligten, vor allem also zum anderen Elternteil, beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
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