Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.692 Anfragen

Umgangspflicht der Eltern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Sehr häufig wird zwischen Eltern, die getrennt leben oder geschieden sind, darüber gestritten, ob und in welchem Umfang dem Elternteil, von dem die gemeinsamen Kinder nicht betreut werden, ein Umgangsrecht zusteht. Der umgekehrte Fall, dass der betreuende Elternteil das Umgangsrecht des anderen ausdrücklich möchte, dieser sich aber desinteressiert zeigt, kommt ebenfalls vor, allerdings nur selten. Deshalb gibt es zu dieser Situation auch nur wenige gerichtliche Entscheidungen.

Gem. § 1684 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet.

Insofern hat sich die frühere Rechtslage geändert, nach der nur ein Umgangsrecht bestanden hat. Zwar steht dieses Recht dem Kind selbst zu und nicht den Eltern gegeneinander, jedoch ist es Sache des sorgeberechtigten Elternteils, das Umgangsrecht des Kindes gegen den anderen Elternteil durchzusetzen.

Dabei entscheidet das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts. Einziger Maßstab ist dabei das Wohl des Kindes bzw. der Kinder. Wirtschaftliche Interessen der Eltern spielen grundsätzlich keine Rolle.

Gelegentlich wird vom betreuenden Elternteil argumentiert, das von ihm gewünschte ausgedehnte Umgangsrecht des Vaters diene deshalb dem Kindeswohl, weil die Kinder sonst durch Art und Umfang der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils während der Wochenenden und der Ferien nicht optimal beaufsichtigt und versorgt werden könnten. Diese Argumentation kann dann riskant sein, wenn der nicht betreuende Elternteil der Kinder selbst das Sorgerecht übernehmen möchte und nun behaupten kann, der andere sei mit der Doppelbelastung Beruf und Kinder überfordert.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 12.10.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.692 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal