Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.232 Anfragen

Nicht-ordnungsgemäße Protokollierung einer Umgangsvereinbarung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine Vereinbarung zum Umgangsrecht nicht ordnungsgemäß protokolliert, ist auf eine Beschwerde gegen den Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 FamFG dieser antragsunabhängig nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG aufzuheben und das Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen.

Nach §§ 156 Abs. 2 Satz 1, 36 Abs. 2 Satz 2 FamFG, 162 Abs. 1, 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist ein Vergleich im Protokoll festzustellen und diese Feststellung vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist der Inhalt nur vorläufig aufgezeichnet worden, so genügt es, wenn die Aufzeichnungen vorgelesen oder abgespielt werden (§ 162 Abs. 1 Satz 2 ZPO). In dem Protokoll ist zu vermerken, dass dies geschehen und die Genehmigung erteilt ist. Gegen diese Vorschriften wird verstoßen, wenn der Vergleich nicht abgespielt und der entsprechende Vermerk nicht in das Protokoll aufgenommen wird.

Ein Prozessvergleich, der lediglich „laut diktiert und genehmigt“ ist, ist prozessual unwirksam und keine Grundlage für eine Vollstreckung.

Allein aus dem Billigungsbeschluss kann nicht vollstreckt werden. Eine nicht wirksame Elternvereinbarung kann das Familiengericht nicht billigen und es kann auch keine Heilung durch die Billigung eintreten. Auch eine nachfolgende Androhung von Ordnungsmitteln durch das Gericht vermag eine wirksame Elternvereinbarung nicht zu ersetzen.


OLG Frankfurt, 10.02.2025 - Az: 6 UF 18/25

ECLI:DE:OLGHE:2025:0210.6UF18.25.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant