Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.881 Anfragen

Wer entscheidet über das Umgangsrecht?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheiden die Eltern über das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils oder sonstiger Bezugspersonen gemeinsam. Ist ein Konsens nicht erreichbar, entscheidet das Familiengericht (§ 1684 Abs.3 BGB).

Steht die elterliche Sorge dem betreuenden Elternteil allein zu, ist es zunächst dessen Sache, das Umgangsrecht des anderen Elternteils im einzelnen zu regeln. Ist der umgangsberechtigte Elternteil mit einer solchen Regelung nicht einverstanden, kann er die Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 21.04.2026
Feedback zu diesem Tipp

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheiden die Eltern gemeinsam. Ist kein Konsens möglich, trifft das Familiengericht die Entscheidung (§ 1684 Abs. 3 BGB). Bei alleiniger Sorge des betreuenden Elternteils kann der umgangsberechtigte Elternteil die gerichtliche Entscheidung beantragen.
Das Gericht wird meist auf Antrag tätig. Vor einer Entscheidung hört es die Beteiligten sowie das Kind persönlich an. Oft werden zudem psychologische Sachverständigengutachten eingeholt und das Gericht wirkt auf eine einverständliche Regelung hin.
Ja, sowohl während eines laufenden Scheidungsverfahrens als auch völlig unabhängig davon können in Eilfällen einstweilige Anordnungen zur Regelung des Umgangsrechts bei Gericht beantragt werden.
Eine präzise Regelung im Beschluss oder gerichtlichen Vergleich ist entscheidend, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden und die spätere Vollstreckbarkeit der Entscheidung sicherzustellen.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant