Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers, nach einen Verkehrsunfall unverzüglich nachträgliche Feststellungen zu ermöglichen, besteht Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers.

Bei einer arglistigen Aufklärungspflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer, der sich zunächst unmittelbar nach einem Unfall, der nur durch eine erhebliche Fahruntüchtigkeit zu erklären ist, berechtigter Weise in ärztliche Behandlung begeben haben will, sich aber nachträglich nicht als Fahrer zu erkennen gibt, sondern sich hartnäckig jeglicher Feststellungen entzogen hat, ist eine Berufung auf den Kausalitätsgegenbeweis gemäß § 28 Abs. 3 VVG ausgeschlossen.


OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - Az: 5 U 26/16

ECLI:DE:OLGSL:2017:0201.5U26.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant