Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.722 Anfragen

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers, nach einen Verkehrsunfall unverzüglich nachträgliche Feststellungen zu ermöglichen, besteht Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers.

Bei einer arglistigen Aufklärungspflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer, der sich zunächst unmittelbar nach einem Unfall, der nur durch eine erhebliche Fahruntüchtigkeit zu erklären ist, berechtigter Weise in ärztliche Behandlung begeben haben will, sich aber nachträglich nicht als Fahrer zu erkennen gibt, sondern sich hartnäckig jeglicher Feststellungen entzogen hat, ist eine Berufung auf den Kausalitätsgegenbeweis gemäß § 28 Abs. 3 VVG ausgeschlossen.


OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - Az: 5 U 26/16

ECLI:DE:OLGSL:2017:0201.5U26.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant