Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.329 Anfragen

Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist. Als ein die allgemeine Betriebsgefahr erhöhender Umstand kommt namentlich eine fehlerhafte oder verkehrswidrige Fahrweise - z.B. eine erhebliche Überschreitung der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit - der bei dem Betrieb tätigen Personen in Betracht.

Betriebsgefahrerhöhende Umstände können allerdings im Rahmen des § 17 StVG zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben. Andernfalls bleibt es bei der einfachen Betriebsgefahr.


OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - Az: 4 U 106/15

ECLI:DE:OLGSL:2016:0428.4U106.15.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant