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Kaskoversicherung - was leistet sie?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine reine Sachversicherung. Hinsichtlich der Leistungen unterscheidet man zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung.

Eine Teilkaskoversicherung umfasst i.d.R. die folgenden Schadensursachen:

  • Brand / Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub, ggf. Unterschlagung
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)
  • z.T. Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht dessen Folgen)
  • z.T. Schäden durch andere Tiere als Haarwild
Eine Vollkaskoversicherung umfasst neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung i.a. auch Schäden, die auf einen eigenverschuldeten Unfall sowie auf mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus) zurückzuführen sind.

Der Versicherungsumfang kann ja nach Police variieren, so dass letztendlich nur die dem konkreten Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen maßgeblich sind.

Kommt es zu einem Schaden, so können die Reparaturkosten, Bergungskosten (zur Altteilverwertung), einfache Fracht- und Transportkosten, besondere Prüfkosten (z.B. für Vermessung) geltend gemacht werden. Liegt ein Totalschaden vor oder kam es zum Fahrzeugverlust, so kann der Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwerts geltend gemacht werden. Versichert ist der Marktwert; ggf. ist ein Wertgutachten erforderlich.

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Stand: 14.02.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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