Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.270 Anfragen

Trickdiebstahl: Versicherungsschutz für Autohändler?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ein Trickdiebstahl kann den Autohändler den Versicherungsschutz kosten, wenn er grob fahrlässig handelt.

Der Versicherungsnehmer hat den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er das Fahrzeug während einer Probefahrt bei einem beabsichtigten Fahrerwechsel mit laufendem Motor verlässt und hierdurch den ungehinderten Zugriff durch den Dieb ermöglicht.

Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen muss mit Trickdiebstählen gerechnet werden. Aufgrund des grob fahrlässigen Fehlverhaltens des Händlers ist die Versicherung leistungsfrei geworden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zwar ist davon auszugehen, dass nach dem Vortrag des Klägers eine bedingungsgemäße Entwendung seines Fahrzeugs gemäß § 12 (1) I b) AKB vorliegt. Ein Bruch fremden Gewahrsams liegt nur dann nicht vor, wenn das durch Täuschung erlangte Einverständnis des Gewahrsamsinhabers sich auf die erstrebte Gewahrsamsänderung in ihrem vollen Umfang erstreckt. Vorliegend musste der Täter trotz der ihm gelungenen Täuschung über den beabsichtigten Fahrerwechsel im Rahmen der Probefahrt noch den „Gewahrsamsrest“ des Klägers brechen, da nach Verlassen des Fahrzeugs seitens des Klägers lediglich eine Gewahrsamslockerung eingetreten war. Dass der Kläger letztlich den Gewahrsamsbruch nicht verhindern konnte, ist unerheblich, da es bei der Beurteilung der Gewahrsamsverhältnisse lediglich auf die Möglichkeit der Beherrschung der Sache ankommt.

Die Beklagte kann sich jedoch auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles gemäß § 61 VVG. berufen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant