Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.768 Anfragen

Baulärm im Urlaub: Hotelwechsel auf eigene Faust kann teuer werden

Reiserecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Reisende, die wegen vermeintlicher Mängel eigenmächtig in ein anderes Hotel umziehen, können die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Reiseveranstalter nur ersetzt verlangen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise vorliegt; zudem trifft den Reisenden für das Vorliegen eines Reisemangels die volle Darlegungs- und Beweislast, sodass bloße subjektive Wertungen nicht ausreichen.

Wer muss den Reisemangel beweisen?

Macht der Reisende Ansprüche wegen eines Reisemangels geltend, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Nach § 651c Abs. 3 Satz 1 BGB kann der Reisende Ersatz der Aufwendungen für eine von ihm vorgenommene Abhilfe verlangen; nach § 651d Abs. 1 BGB steht ihm bei mangelhafter Reiseleistung ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises zu. In beiden Fällen sind zunächst die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ermitteln, wie sie sich objektiv aus dem Reiseprospekt, mündlichen Abreden und sonstigen Begleitumständen ergeben, und mit der tatsächlich erbrachten Leistung zu vergleichen.

Nicht jede negative Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung stellt dabei bereits einen Reisemangel dar. Geringe Unzulänglichkeiten und Unannehmlichkeiten hat der Reisende im Zeitalter des Massentourismus entschädigungslos hinzunehmen. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung nach Art und Zweck der Reise, wobei im Ausland auch der Maßstab der Ortsüblichkeit eine gewichtige Rolle spielt.

Der Reisende darf sich zur Begründung eines Reisemangels nicht darauf beschränken, eine aus seiner subjektiven Sicht vorliegende Beeinträchtigung zu schildern. Er muss durch konkreten Tatsachenvortrag eine objektive Nachprüfung durch das Gericht ermöglichen, sodass beurteilt werden kann, ob lediglich eine hinzunehmende Unannehmlichkeit oder ein tatsächlicher Reisemangel vorliegt und - im letzteren Fall - in welchem konkreten Maß eine Minderung zu bestimmen ist. Eine Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts im Wege der Ausforschung durch eine Beweisaufnahme findet im Zivilprozess nicht statt, da insoweit keine Untersuchung von Amts wegen erfolgt.

Unter welchen Voraussetzungen sind die Kosten einer Selbstabhilfe ersatzfähig?

Nimmt der Reisende ohne Einverständnis des Veranstalters einen Wechsel der Unterkunft vor, liegt eine sogenannte erweiterte Selbstabhilfe vor. Die hierdurch entstehenden Kosten sind nicht bereits dann ersatzfähig, wenn überhaupt ein Reisemangel besteht. Vielmehr ist insoweit eine Übertragung der Wertung des § 651e Abs. 1 BGB vorzunehmen, sodass ein Ersatzanspruch nur dann in Betracht kommt, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Duisburg, 23.07.2004 - Az: 74 C 178/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim