Hotelsterne
Die Aussagefähigkeit von
Hotelsternen ist leider nicht so groß, wie man eventuell hoffen mag.
In Deutschland schreibt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband zwar ganz genau vor, was bei wie vielen Sternen zu erwarten ist. Doch im Ausland ist der deutsche Standard sicher nicht anzuwenden, vielmehr kommen ganz unterschiedliche Maßstäbe zur Anwendung.
Sterne im Reisekatalog entsprechen allenfalls der Einstufung des Reiseveranstalters - hierauf sollte man sich nicht verlassen und die entsprechenden Erläuterungen genau studieren.
Hotelreservierung
Rechtlich gesehen beinhaltet eine
Reservierung die Verpflichtung des Hoteliers, das fragliche Zimmer im vereinbarten Zeitraum für den Reservierenden bereitzuhalten, der Reservierende muss für den Zeitraum den Übernachtungspreis bezahlen.
Eine getätigte Reservierung für ein Hotelzimmer ist immer verbindlich.
Hotelstornierung
Da die Reservierung verbindlich ist, sofern nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde, kommt grundsätzlich ein Hotelaufnahmevertrag zur Stande. Der Reservierende ist verpflichtet, die Übernachtungskosten zu zahlen. Auf sein tatsächliches Erscheinen kommt es nicht an.
Es sind vom Zimmerpreis lediglich die ersparten Aufwendungen des Hoteliers abzuziehen. Der Rest (i.d.R. 80-90%) fällt als Stornokosten an.
Nur dann, wenn ein Hotel freiwillig andere Stornobedingungen anbietet, kommen günstigere Regelungen in Frage. Dies ist jedoch weit verbreitet, so dass in der Praxis bei rechtzeitiger Stornierung niedrige oder gar keine Stornokosten anfallen.
Es kann ansonsten kostenlos storniert werden, wenn das Zimmer nicht die gebuchten Eigenschaften hat oder der Hotelier die
Stornierung akzeptiert.
Hotelüberbuchung
Wurde eine Pauschalreise gebucht und ist das vertraglich geschuldete Hotel
überbucht, so schuldet der Veranstalter eine (gleichwertige) Ersatzunterkunft.
Wenn die Ersatzunterkunft nicht dem gebuchten Standard entspricht oder der Reisende gar an einen gänzlich anderen Ort untergebracht wird, liegt in der Regel ein Reisemangel vor.
Wurde das Hotel
selbst gebucht, so ist der Hotelier in Deutschland bei einer Überbuchung voll schadenersatzpflichtig. Im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht.
Gepäckverlust oder -beschädigung
Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt
zerstört oder beschädigt, so ist der Ansprechpartner der Hotelier. Dies gilt bei Individual- und Pauschalreisenden. Kommt es zum Streit, so gilt das Landesrecht des Hotels.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen infrage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat.
Hotels müssen die Verkehrssicherungspflicht beachten
Die
Verkehrssicherungspflicht besagt sinngemäß, dass der verantwortliche Betreiber dafür sorgen muss, dass bei einer Gefahrenlage alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen sind, um Schädigungen Dritter möglichst zu verhindern.
Da die Räumlichkeiten von Hotels aus Gewinnerzielungsgründen dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, greift die gesteigerte Sorgfaltspflicht.
Letzte Änderung:
20.05.2025