Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt (z.B. Brand), so ist der
Veranstalter einer
Pauschalreise nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden. Kommt es zum Streit, so gilt das Landesrecht des Hotels, ein etwaiger Prozess findet also ggf. im Ausland statt.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem
Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. So kann etwa eine Verpflichtung des Veranstalters bestehen, die Sicherheitsvorkehrungen des Hotels zumindest einmal pro Jahr zu begutachten.
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