Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.769 Anfragen

Keine eigenmächtige Hotelumbuchung ohne Fristsetzung

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn Urlauber eigenmächtig ein beanstandetes Hotel umbuchen, können sie nicht mit einer Übernahme der Mehrkosten durch den Reiseveranstalter rechnen. Auch kann eine nachträgliche Preisminderung wegen den Mängeln dann nicht geltend gemacht werden.

Dem Reiseveranstalter muss immer die Möglichkeit eingeräumt werden, Abhilfe zu schaffen oder den Gästen ein anderes Hotel zuzuweisen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin hatte ein Vier-Sterne-Hotel auf Fuerteventura gebucht. Sie wurde aber in einem Hotel der spanischen Drei-Sterne-Kategorie unterbracht, das ihren Angaben zufolge Mängel in den Zimmern aufwies und stark verdreckt gewesen sei.

Die Klägerin setzte sich daraufhin zwar mit ihrer Reiseleiterin in Kontakt, bezog aber noch am selben Tag ein anderes Hotel, ohne dem Veranstalter zuvor eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen.


LG Kleve, 30.03.2003 - Az: 12 S 332/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant