Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.617 Anfragen

Fluglotsenstreik und die EU-Ausgleichszahlung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ist eine Annullierung nach Art. 5 Abs. 3 FluggastVO gerechtfertigt, hat die Fluggesellschaft sie auch nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB nicht zu vertreten. Daher wurde im vorliegenden Fall das Begehren der Passagiere auf eine EU-Ausgleichszahlung abgewiesen.

Es ist keine zumutbare Maßnahme zur Abwendung einer Annullierung, wenn durch sie der Flug nur mit einer mehr als dreistündigen Verspätung durchgeführt werden kann, weil die Fluggesellschaft dann wegen der Sturgeon-Rechtsprechung des EuGH denselben Ansprüchen der Passagiere ausgesetzt ist wie bei einer Annullierung.

Die „Vieraugengespräch-Rechtsprechung“ des EGMR enthebt die beweisbelastete Partei nicht, überhaupt einen ordnungsgemäßen Beweis im Sinne der Zivilprozessordnung anzutreten. Sie ist daher beweisfällig, wenn sie allein ihre eigene Anhörung nach § 141 ZPO oder ihre eigene Vernehmung nach § 448 ZPO als Beweis anbietet, den bei der Gegenpartei beschäftigten Zeugen aber nicht benennt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung beruht die Annullierung der Beklagten auf außergewöhnlichen Umständen, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen (Art. 5 Abs. 3 FluggastVO).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant