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Unfall in den Niederlanden - Deutsches Recht anwendbar?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden und gewöhnlichen Aufenthaltsort beider Unfallbeteiligten zum Unfallzeitpunkt in Deutschland, ist deutsches Haftungsrecht einschlägig. Hinsichtlich des Verschuldens ist auf die am Unfallort einschlägigen Verkehrsregeln abzustellen. Maßgeblich sind hier also insoweit die niederländischen Straßenverkehrsregeln, da sich der gegenständliche Unfall in einem Parkhaus in den Niederlanden ereignet hatte.


LG Kleve, 17.02.2012 - Az: 5 S 128/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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