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Urteile - EU-Ausgleichszahlung
Reiserecht
Die Fluggastrechte ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche von Passagieren und verpflichten Fluggesellschaften zu Ausgleichsleistungen für Flugunregelmäßigkeiten.
Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen oder auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Bei einer Flugverspätung richtet sich der Entschädigunganspruch nach der Ankunft am Zielflughafen.
Fällt der Flug aus, so besteht Anspruch auf Betreuungsleistungen. Zudem kann der Passagier zwischen der Erstattung des vollständigen Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort wählen. Zudem besteht - mit Ausnahmen - ein Anspruch auf Entschädigung.
Ist die Annullierung oder die Flugverspätung außergewöhnlichen Umständen geschuldet, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Die maximale Höhe der EU-Ausgleichszahlung beträgt € 600,00 je Passagier und Flug.
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