Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.079 Anfragen

Nur Steuern und Gebühren für Flug gezahlt: Handelt es sich um eine kostenlose Reise?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fluggast reise nicht kostenlos im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 erste Variante der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn er für seine Buchung ausschließlich Luftverkehrsteuern und Gebühren zu entrichten hatte.

Ein Fluggast reist nicht zu einem für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbaren reduzierten Tarif im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 zweite Variante der Verordnung Nr. 261/2004, wenn er seinen Flugschein im Rahmen einer Werbeaktion gebucht hat, die zeitlich sowie hinsichtlich der Menge der angebotenen Flugscheine begrenzt war und sich an eine bestimmte Berufsgruppe richtete.

Für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 ist das Bestehen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem annullierten Flug und dem von einem Fluggast gewünschten anderweitigen Flug nicht erforderlich. Eine solche anderweitige Beförderung zum Endziel kann, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, zu vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden.


EuGH, 16.01.2025 - Az: C-516/23

ECLI:EU:C:2025:21

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler