Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Nur Steuern und Gebühren für Flug gezahlt: Handelt es sich um eine kostenlose Reise?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fluggast reise nicht kostenlos im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 erste Variante der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn er für seine Buchung ausschließlich Luftverkehrsteuern und Gebühren zu entrichten hatte.

Ein Fluggast reist nicht zu einem für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbaren reduzierten Tarif im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 zweite Variante der Verordnung Nr. 261/2004, wenn er seinen Flugschein im Rahmen einer Werbeaktion gebucht hat, die zeitlich sowie hinsichtlich der Menge der angebotenen Flugscheine begrenzt war und sich an eine bestimmte Berufsgruppe richtete.

Für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 ist das Bestehen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem annullierten Flug und dem von einem Fluggast gewünschten anderweitigen Flug nicht erforderlich. Eine solche anderweitige Beförderung zum Endziel kann, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, zu vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden.


EuGH, 16.01.2025 - Az: C-516/23

ECLI:EU:C:2025:21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant