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Urteile - Flüge

Reiserecht

Neben den Hauptproblemen von annullierten oder verspäteten Flügen gibt es noch zahlreiche weitere Fragestellungen und Probleme. So ändert manche Fluggesellschaft die Abflugzeit eigenmächtig, Gepäck geht verloren oder wird beschädigt und auch wird so mancher Anschlussflug verpasst.

Es kommt vor, dass Passagiere rechtzeitig am Abfertigungsschalter sind und eine gültige Buchung und gültige Reisedokumente haben und die Fluggesellschaft dennoch die Beförderung wegen Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen verweigert. Hier besteht Anspruch auf Entschädigung, wahlweise Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt sowie Unterstützung.

Wird ein Sitzplatz in einer niedrigeren Klasse zugewiesen (Herabstufung), besteht je nach Flugstreckenlänge Anspruch auf Erstattung von 30 - 75% des Flugpreises.

Wurde ein Anschlussflug (schuldlos) verpasst und kommt es daher zu einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort, besteht Anspruch auf Entschädigung.

Geht aufgegebenes Gepäck verloren, wird es beschädigt oder kommt es verspätet an, ist die Fluggesellschaft haftbar. Es besteht Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch einen am Gepäckstück selbst vorliegenden Defekt entstanden ist.

Wenn Handgepäck beschädigt wird, ist die Fluggesellschaft haftbar, wenn sie den Schaden verursacht hat.

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Urteil

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG