Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.972 Anfragen

Fluggastrechte-Abtretung: Online-Inkasso aus EU-Ausland bleibt registrierungsfrei

Reiserecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Wirksamkeit der Abtretung von Fluggastrechten an einen im EU-Ausland ansässigen Dienstleister richtet sich grundsätzlich nach dem auf die abgetretene Forderung anzuwendenden Recht. Bei Ausgleichsansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung handelt es sich um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind solche Ansprüche einer vertraglichen Regelung zuzuordnen.

Die kollisionsrechtliche Bestimmung des anwendbaren Rechts erfolgt über Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO. Diese Vorschrift regelt das Recht, dem die übertragene Forderung unterliegt, einschließlich ihrer Übertragbarkeit und damit auch gesetzlicher Wirksamkeitshindernisse. Dies ist vom Verpflichtungsverhältnis zwischen Zedent und Zessionar nach Art. 14 Abs. 1 Rom I-VO zu unterscheiden.

Bei Personenbeförderungsverträgen ohne Rechtswahl ist gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO das Recht des Staates anzuwenden, in dem die zu befördernde Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern sich dort auch der Abgangsort oder Bestimmungsort befindet.

Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz findet keine Anwendung auf Rechtsdienstleistungen, die von einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter ausschließlich über elektronische Kommunikations- und Informationsdienste erbracht werden. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 2 DDG (früher § 3 Abs. 2 TMG), der das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) umsetzt.

Nach diesem Prinzip gilt für Dienstleister, die in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihre Dienste digital erbringen, ausschließlich das Recht ihres Heimatstaates. Der freie Verkehr digitaler Dienste darf nicht aus Gründen eingeschränkt werden, die in den „koordinierten Bereich" fallen. Dieser umfasst nach Art. 2 lit. h) i) der E-Commerce-Richtlinie ausdrücklich Anforderungen betreffend Qualifikationen, Genehmigung oder Anmeldung – also auch Registrierungserfordernisse nach dem RDG.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg