Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.416 Anfragen

Kürzungsrecht nach Fluggastrechte-VO

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Kürzung nach Art. 7 Abs. 2 Fluggastrechte-VO stellt im Prozess eine Einrede dar.

Die interne Anweisung an den Prozessbevollmächtigten, bei der Berechnung der Klageforderung berechtigte Kürzungen bereits in Abzug zu bringen, unterliegt im Außenverhältnis den Voraussetzungen des § 83 ZPO.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Soweit die Beklagte nach Klageerhebung 600,00 € auf die Hauptforderung an die Klägerin bezahlt hat, hat sie sich auch zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.

Über die Verteilung der darüber hinausgehenden Kosten hat das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Ausschlaggebend ist hierbei insbesondere der ohne die Erledigterklärung zu erwartende Verfahrensausgang, wobei lediglich eine summarische Prüfung der jeweiligen Erfolgsaussichten erfolgen kann.

Die Beklagte hat mit der Klageerwiderung die Kürzung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 261/2004 erklärt. Der Kürzung als solcher ist die Klagepartei nicht entgegen getreten.

Aufgrund des Wortlauts der Verordnung (EG) 261/2004, wonach das Luftfahrtunternehmen eine Kürzung vornehmen kann, geht das Gericht davon aus, dass die erfolgte Kürzung als Einrede zu behandeln ist und nicht von Amts wegen zu berücksichtigen gewesen wäre. Bis zur Geltendmachung der Einrede war die Klage im Hauptsacheanspruch daher vollumfänglich zulässig und begründet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal