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Erstattungsfähigkeit der Vollkasko bei Mietwagenkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Aufwendungen für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung gehören bei Zugrundelegung der Schwacke-Liste zu den sogenannten Nebenkosten, die neben dem mit Normaltarif zusätzlich anfallen.

Dies gilt selbst dann, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war. Es besteht nämlich jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten für die Kosten eine eventuelle Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal die Wagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge.


AG Erding, 04.05.2023 - Az: 121 C 5430/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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