Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.597 Anfragen

Nichterscheinen eines Fluggastes ist kein außergewöhnlicher Umstand!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Eine Flugverspätung, zu der es wegen des Nichterscheinens eines Fluggastes beim Boarding und dem hierdurch erforderlichen Ausladen seines Gepäcks gekommen ist, stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Dieses ist ein täglich vorkommendes Ereignis in der Luftbeförderung.

Somit kann die Fluggesellschaft in einem solchen Fall auch nicht die Zahlung einer EU-Ausgleichszahlung unter Verweis auf einen (vermeitlich) aussergewöhnlichen Umstand verweigern.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger nehmen die Beklagte auf Zahlung von Ausgleichsleistungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Flugleistungen in Anspruch.

Die Kläger buchten für den 13.11.2014 einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach Larnaka. Die Distanz beträgt 2.638 km.

Geplanter Abflug in Frankfurt am Main war am 03.11.2014 um 10:25 Uhr (Ortszeit). Aufgrund einer Verspätung konnten die Kläger den Anschlussflug nicht erreichen Die Ankunftsverspätung betrug mehr als 3 Stunden Die Flugbeförderung erfolgte durch die Beklagte.

Die Klägerin beantragt zuletzt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 13.01.2015 zu zahlen.

Die Beklagte behauptet, dass 3 Passagiere, die bereits auf den Flug eincheckt gewesen seien, nicht am Gate erschienen und aus Sicherheitsgründen das wieder Gepäck habe ausgeladen werden müssen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Kläger haben gegen die Beklagte einen Ausgleichsanspruch in Höhe von jeweils 400,00 EUR nach Art. 5 i. V. m. 7 Abs. 1 EGV 261/2004 wegen Verspätung des Fluges.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.597 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant