Eine Individualreise liegt vor, wenn der
Reisende einzelne Leistungen wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen separat bei verschiedenen Anbietern bucht. Die jeweiligen Buchungen kann hierbei direkt oder über Vermittler (z.B. Reiseagenturen) erfolgen.
Eine
Pauschalreise ist eine Kombination von mindestens zwei Hauptreiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft), die zu einem Gesamtpreis angeboten wird.
Die Wahl zwischen einer Individualreise und einer Pauschalreise hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Denn nur bei einer Pauschalreise greifen spezielle Schutzvorschriften des deutschen Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB).
Rechtliche Nachteile bei einer Individualreise
Die Entscheidung für eine Individualreise kann erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen, da der Reisende in vielerlei Hinsicht auf sich selbst gestellt ist - er ist quasi sein eigener
Reiseveranstalter.
Bei einer Individualreise entstehen getrennte vertragliche Beziehungen zu dem jeweiligen Vertragspartner: ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft, ein Mietvertrag mit Hotel oder dem Eigentümer der Ferienwohnung und der Mietwagenfirma etc. Diese Verträge folgen jeweils ihren eigenen Regeln und bilden auch zusammen keinen
Reisevertrag im Sinne des BGB. Es gelten lediglich die für die jeweilige Leistung einschlägigen Vorschriften. Das Reisevertragsrecht kommt nicht pauschal zur Anwendung.
Kommt es zu Schwierigkeiten, ist der Reisende auf sich alleine gestellt etwa dann, wenn eine Unterkunft aufgrund einer Flugverspätung umgebucht werden muss.
Ein Individualreisender hat außerhalb der EU kaum eine Chance auf adäquaten Ersatz für Körperschäden, da es immer auf die ausländischen Regelungen ankommt. Bei einer Pauschalreise kann hingegen der Reiseveranstalter zuständig sein (Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht), sodass deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Auch ansonsten hat ein Individualreisender diverse Nachteile gegenüber einer Pauschalreise hinzunehmen: Es kann in aller Regel kein
Ersatzreisender gestellt werden. Darüber hinaus besteht keine Prospekthaftung eines Veranstalters, bei Beschwerden oder
Mängeln ist sich jeweils direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu wenden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass im Ausland auch das ausländische Recht sowie die dortigen Gepflogenheiten beispielsweise bei der Vergabe von
Hotelsternen zur Anwendung kommen.
Rechtliche Vorteile bei einer Pauschalreise
Der Reiseveranstalter ist letztendlich der Organisator der Reise und für Probleme der direkte Ansprechpartner des Pauschalreisenden.
Insbesondere bei der Haftung für Reisemängel bestehen für Pauschalreisende erhebliche Vorteile. Denn der Reiseveranstalter haftet für die Katalogangaben, sämtliche Reiseleistungen und zudem auch aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht. Die Reise ist frei von Reisemängeln zu erbringen.
Pauschalreisende können auch bei Auslandsreisen i.d.R. Ansprüche nach deutschem Recht geltend machen.
Auch im
Insolvenzfall ist der Reisende weitgehend geschützt.
Was gilt hinsichtlich einer Reiseversicherung?
Für die
Reiseversicherung macht es keinen Unterschied ob pauschal oder individuell gebucht wurde.
Für welche Variante sollten sich Reisende entscheiden?
Eine pauschale Empfehlung für oder gegen eine Individualreise kann nicht getätigt werden. Es wird grundsätzlich auf die individuellen Wünsche und Anforderungen des Reisenden ankommen, um abzuwägen, welcher Variante der Vorzug zu geben ist.
Für eine Pauschalreise sprechen der erhöhte Komfort bei der Reiseplanung und die bessere rechtliche Absicherung der Reisenden im Problemfall. Der Preis hierfür ist jedoch nicht nur die fehlende Flexibilität bei der Gestaltung der Reise – eine Pauschalreise ist in der Regel auch etwas teurer als eine Individualreise.
Gleichermaßen sprechen die erhöhte Flexibilität bei der Gestaltung der Reise und der einzelnen Komponenten sowie die regelmäßig niedrigeren Kosten für eine Individualreise. Dies wird jedoch mit einem höheren rechtlichen Risiko „erkauft“. Wer diese Risiken nicht in Kauf nehmen will, ist mit einer Pauschalreise gut beraten.