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Versicherungen

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im Reiserecht gibt es diverse Versicherungsmöglichkeiten. Dies betrifft hauptsächlich die Reiserücktrittskostenversicherung, die Reisegepäckversicherung aber auch die Soforthilfeversicherung, die Auslandskrankenversicherung und die Haftpflichtversicherung und andere spezialisierte Versicherungen.

Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung tritt ein, wenn dem versicherten Reiseteilnehmer der Antritt oder die Fortsetzung einer Reise nicht zugemutet werden kann, weil er selbst oder ein naher Angehöriger einen schweren Unfall erleidet oder nicht vorhersehbar schwer erkrankt.

Die Versicherung zahlt Rücktrittskosten und ggf. bei Reiseabbruch die Kosten, die durch die Rückreise zusätzlich entstehen, wenn der Reiseabbruch ausdrücklich mitversichert ist.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Verlust, zum Teil auch bei Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks während der Reise.

In der Praxis scheitert der Versicherungsschutz häufig daran, dass der vom Verlust seines Reisegepäcks betroffene Reisende seine „Obliegenheiten“ gegenüber der Versicherung verletzt hat, weil er etwa das Reisegepäck nicht genügend beaufsichtigt und/oder das Gepäck nicht ausreichend gesichert hat.

Soforthilfeversicherung

Eine Soforthilfeversicherung ist eine Kombination verschiedener Versicherungsleistungen wie z.B. von Leistungen einer Krankenversicherung und einer Rechtsschutzversicherung dar.

Ziel der Leistungen ist es, dem Versicherungsnehmer im Schadensfall schnell und unbürokratisch am Reiseort zu helfen.

Auslandskrankenversicherung

Während die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bei Reisen im Inland ausreichenden Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfällen gewähren, ist dies bei Reisen ins Ausland nicht immer der Fall.

Sofern es sich um eine Reise ins EU-Ausland handelt, sollte vorab geprüft werden, ob die bestehende Krankenversicherung auch dort Versicherungsschutz gewährt. Ist dem nicht so, sollte zumindest bei Reisen ins EU-Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Haftpflichtversicherung

Sinn einer Haftpflichtversicherung ist es, für Schäden, die das Eigentum Dritter oder Dritte selbst betreffen, zu haften. Eine private Haftpflichtversicherung versichert i.d.R. Auslandsreisen bis zu 6 Monaten.

Besteht kein Versicherungsschutz oder keine Haftpflicht, so sollte für die Reise eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist i.d.R. Teil eines Versicherungspaketes.

Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Tipp
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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