Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.141 Anfragen

Unfallversicherung: Mobbing ist keine Berufskrankheit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Versicherte auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar, da Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheiten-Liste genannt sind.

Die psychische Erkrankung des Versicherten infolge von Mobbing kann auch nicht wie eine Berufskrankheit (sog. Wie-Berufskrankheit) anerkannt werden.

Die Feststellung des Vorliegens einer Wie-Berufskrankheit setzt insbesondere voraus, dass bestimmte Personengruppen infolge einer versicherten Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt sind, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine Krankheit hervorrufen.

Im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz lassen sich bestimmte Personengruppen, die diesen besonderen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind, nicht abgrenzen.

Neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft dahingehend, dass psychische Erkrankungen hervorgerufen durch Mobbing als Berufskrankheit anzuerkennen sind, liegen gegenwärtig weder vor, noch sind sie zu erwarten.

Da § 9 Abs. 2 SGB VII keine allgemeine Härteklausel beinhaltet, kommt es nicht darauf an, ob in einem konkreten Einzelfall berufsbedingte Einwirkungen die rechtlich wesentliche Ursache einer Erkrankung sind.


LSG Bayern, 12.05.2021 - Az: L 3 U 11/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen