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Mobbing / Sexuelle Belästigung

Arbeitsrecht

Mobbing liegt zumindest dann vor, wenn fort­ge­setz­te, aufeinander auf­bau­en­de oder in­ein­an­der überg­rei­fen­de, der An­fein­dung, Schi­ka­ne oder Diskriminierung die­nen­de Ver­hal­tens­wei­sen vorliegen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt i.d.R. dann vor, wenn ungewollte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen die Würde einer Person verletzen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Arbeitnehmer, die andere Mitarbeiter sexuell belästigen, müssen mit einer Abmahnung bzw. einer Kündigung rechnen.

Arbeitnehmer können bei Mobbing und sexueller Belästigung unter bestimmten Umständen Schmerzensgeld vom Arbeitgeber verlangen.

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Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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